Ihr Unternehmen verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen? Dan sollten diese von zeit zu Zeit überprüft werden, ob sie noch den aktuellen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen.
Ihr Unternehmen hat noch keine AGB? Dann ist es wahrscheinlich sinnvoll, welche zu erstellen. Denn durch klare vertragliche Regelungen (auch in den AGB) lassen sich viele Rechtsstreitigkeiten von Vornherein vermeiden.
Gerade der Jahreswechsel bietet sich dafür an. Wenn die AGB im Dezember noch überprüft, überarbeitet bzw. erstellt werden, können die neuen AGB zB am 01.01.2025 in Kraft treten und allen Neuverträgen ab Jahresbeginn zugrunde gelegt werden.
Für Beratung zu AGB sowie Prüfung und Erstellung von AGB stehe ich gerne zur Verfügung.