Großes Interesse beim Vortrag „Rechtlich Vorsorgen: Testament – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung“

von | Okt 10, 2023 | News

Zahlreiche Interessierte kamen zu meinem Vortrag am 22. September, veranstaltet vom Seniorenbund Alberndorf.

Hier daher zusammengefasst ein paar Infos zum Thema VORSORGEVOLLMACHT:

Die Vorsorgevollmacht. Was ist das? Wozu dient sie?

Was passiert, wenn Sie eines Tages Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Etwa weil Sie schwer erkranken und geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen?

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie noch VOR Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit selbst regeln, wer sich im Ernstfall um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Damit können Sie sich die Person(en), die für Sie handeln und entscheiden soll(en), jetzt selbst aussuchen. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht errichtet haben und in die Situation kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können, kann ein Erwachsenenvertreter gewählt oder ernannt werden. Wer das ist, darauf haben Sie bei der Erwachsenenvertretung keinen oder nur wenig Einfluss, im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht.
Eine Vorsorgevollmacht können Sie nur errichten, solange Sie geistig gesund, also voll entscheidungsfähig sind. Ich empfehle daher die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und berate und unterstütze Sie gerne dabei.

Die VORSORGEVOLLMACHT. Wie kann ich Sie errichten? Wann wird sie wirksam?

Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht sind gewisse Formvorschriften einzuhalten. Für bestimmte Fälle ist gesetzlich geregelt, dass Sie Ihre Vorsorgevollmacht bei einem Vertreter der Rechtsberufe (zB Rechtsanwalt) errichten lassen müssen.
Die Errichtung der Vorsorgevollmacht muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden. Ich erledige diese Eintragung gerne für Sie.

Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn Ihr Vorsorgefall eintritt, also wenn Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit eines Tages verlieren sollten. Dies muss dann durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt und ebenfalls im ÖZVV eingetragen werden. Erst dann ist die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person berechtigt, für Sie Entscheidungen zu treffen und Sie zu vertreten.
Gerne bin ich Ihnen bei der Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht behilflich. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin unter 07235/21807 oder kanzlei@rechtsanwalt-pum.at