Ihr Vertreter im ZivilProzess vor Gericht.

Als Ihr Anwalt vertrete ich Sie kompetent und zuverlässig in zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr von Klagsforderungen.

Ich verhelfe Ihnen gerne zu Ihrem Recht!

Ob Vertragsstreitigkeiten, Forderungseintreibungen, Verkehrs- und Schiunfälle oder Gewährleistungs- und Schadenersatzangelegenheiten: In einem Zivilprozess geht es stets um Ansprüche, die eine Person gegen eine andere hat. Personen können dabei natürliche Personen wie Sie oder ich sein, oder es kann sich um juristische Personen (z.B. Unternehmen) handeln. Meine Aufgaben als Ihr Anwalt können von Fall zu Fall variieren. Folgende Leistungen kann ich für Sie erbringen:

Rechtsberatung

Zunächst besprechen wir Ihren individuellen Fall, ich analysiere die Sachlage, prüfe rechtliche Grundlagen und bewerte die Erfolgsaussichten des Falles.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Da ein Gerichtsverfahren Kosten verursacht und falls es die Sachlage erlaubt, unterstütze ich Sie gerne dabei, vorab eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dabei verhandle ich für Sie mit der gegnerischen Partei oder deren Rechtsvertretung.

Meine Aufgaben im Zivilprozess

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder nicht gewünscht wird, vertrete ich Sie gerne vor Gericht und übernehme ich folgende Aufgaben:

Prozessvorbereitung

Umsichtige Prozessvorbereitung und entschiedenes Auftreten vor Gericht ebnen den Weg zum Erfolg. Dazu zählen etwa das Sammeln von relevanten Beweisen, die Prüfung von Unterlagen oder die Kontaktaufnahme mit Sachverständigen. Weiters erstelle ich für Sie die erforderlichen Dokumente, wie Klage, Anträge, Äußerungen, Einsprüche, etc

Vertretung vor Gericht

Vor Gericht präsentiere ich die rechtlichen Argumente, trage Beweise vor oder befrage Zeug*innen. Gegebenenfalls werde ich in Rücksprache mit Ihnen weitere Anträge stellen oder Einwände erheben.

Auch vor Gericht kann ich für Sie eine gütliche Einigung erzielen, falls alle Beteiligten dazu bereit sind. Dazu können z.B. Vergleichsgespräche geführt werden, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Nach dem Zivilprozess

Im Falle einer Einigung mit den gegnerischen Parteien oder eines rechtskräftigen Urteils des Gerichts überwache ich die Durchsetzung und kann ich für Sie, wenn notwendig, weitere Maßnahmen einleiten (zB Exekution).

Niemand streitet gerne, aber manchmal ist eine gerichtliche Klärung sinnvoll oder gar unausweichlich.

 

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie am Weg zu Ihrem Recht kompetente Vertretung wünschen!